Von Annegret Handel-Kempf
Datenauswertungen müssen mehr Tempo bekommen. Zulässige Datenanalysen, besonders Anwendungen mit Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) und ihrer Schwesterdisziplinen, können die Versorgung verbessern und Heilungschancen erhöhen. Chancen bieten neue analytische Möglichkeiten in der Forschung. Maschinelles Lernen wertet beispielsweise natürliche Sprache aus und erkennt Muster. So können die künstliche zusammen mit der menschlichen Intelligenz epidemiologische Rückschlüsse zur Ausbreitung von Krankheiten ziehen oder Alzheimer-Leiden frühzeitig erkennen.
Künstliche Intelligenz warnt vor Corona
Fast schon legendär ist, dass ein Algorithmus der kanadischen Firma BlueDot bereits eine Woche früher als die US Centers for Disease Control and Prevention vor dem Ausbruch einer neuen Krankheit im chinesischen Wuhan warnte. Zudem habe die Künstliche Intelligenz (KI) den weiteren Verbreitungsweg voraussagen können. Das berichtete das Deutsche Ärzteblatt schon am 31. Januar 2020.
Ende November vergangenen Jahres sagte Gesundheitsminister Jens Spahn bei der „Digital Health Conference“ der „Transformation Week“, bei der etwa 4.500 Teilnehmer über KI und Digitalisierung in der Medizin diskutierten:
„Corona ist ein Chamäleon. Die künstliche Intelligenz hilft, das alles zu verstehen.“ Und er stellte zu den ersten Monaten der Pandemie fest: „Wenn wir schon die elektronische Patientenakte gehabt hätten, was hätten wir für einen Unterschied gehabt.“
Patienten-Schutz und Regelwerke
Seit dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePa) am Start. Die Patienten haben ein Recht darauf, dass der Arzt sie befüllt. Das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ sieht auch vor, dass sensible Gesundheitsdaten möglichst gut geschützt werden und die Patienten selbst Hüterinnen und Entscheider darüber sind, was eingestellt wird und auf welche Teile wer zugreifen darf. Elektronische Rezepte und digitale Facharzt-Überweisungen sind mit der neuen Telematikinfrastruktur ebenfalls möglich.
Ab 2022 sollen auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte als digitale Daten aufzuheben sein.
Kein Arzt muss IT-Experte sein, um die ePa zu verwenden. Er sollte aber befähigt werden, die Möglichkeiten der Digitalisierung einzusetzen. Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte, das komplette Patientenleben eines Menschen lassen sich in diesem Herzstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens vereinen. Ärzte bekommen schnell wesentliche Informationen über ihre Patienten, sofern diese ihm den Einblick in einzelne Unterlagen gewähren. Kranke können in ihren eigenen Befunden nachlesen und müssen sich nicht durch Symptom-Diagnosen via Internet-Suchmaschinen verunsichern lassen.
Wenn Ärzte mit 75 Jahren immer noch keinen Nachfolger gefunden haben und ihre Praxis aufgeben, gehen bislang mit ihnen die Patientenakten in den Ruhestand und sie oder ihre Erben sind für bis zu zehn Jahre für deren Aufbewahrung zuständig. Ebenso für Auskünfte an die Patienten und Versicherungen. Mit der Digitalisierung wird diese Aufbewahrung einfacher, ebenso die Übergabe eines „virtuellen“ Aktenschrankes, wenn sich doch ein Nachfolger findet. Der darf den Aktenschrank aber nur „aufsperren“, wenn die Patienten jeweils zustimmen, dass er ihre alten Unterlagen mit heranzieht.
Gesundheitsdaten dürfen nie leichtfertig weitergegeben werden. Regulatorik ist wichtig, damit der Arzt sicher sein kann, was er rechtlich darf. Und damit kein Unbefugter seine Finger in persönliche Lebensläufe bekommt und möglicherweise sogar Schicksale – persönlicher und beruflicher Art – negativ beeinflusst.
An Regulatorik wird es in Deutschland kaum mangeln, denn das Bestreben, bei der Vernetzung rechtliche Sicherheit zu haben, Datenschutz und Datensicherheit im Umgang mit den Patient*innen zu gewährleisten, ist hierzulande ähnlich hoch angesiedelt wie Regulatorik im Finanzwesen.
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